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Schulkleidung

An der Deutschen Schule in der Provinz Málaga besteht Schulbekleidungspflicht. Das bedeutet, dass Schüler, die nicht die Bekleidungsvorschriften erfüllen, vom
Unterricht ausgeschlossen werden bzw. ihnen der Zutritt auf das Schulgelände und ebenso in die Schulbusse verwehrt werden kann. Nachfolgend finden Sie die aktuell geltenden Bestimmungen für alle Schüler der Klassen 5 bis 12 (Für Kindergarten/Vorschule und Grundschule gelten spezifische Regelungen.):


1. Die offizielle Schulbekleidung der Schule ist während des gesamten Schulalltags, einschließlich der Fahrt im Schulbus, in korrekter Form zu tragen.


2.  Die offizielle Schulbekleidung besteht aus: Pullover, Weste, Hemd, Bluse,
Polohemd mit offiziellem Emblem, dem Schulrock und einer langen bzw. kurzen dunkelblauen Schulhose mit offiziellem Emblem sowie der Sportbekleidung. Hemden und Blusen sind geschlossen zu tragen. Darunter sind nur schlichte weiße T-Shirts ohne Applikationen und/oder Aufdrucke gestattet. Alle aufgeführten Bekleidungsstücke können im Eingangsbereich der Schule
erworben werden.


3. Für Schuhe, Strümpfe, Jacken und Accessoires gelten die folgenden Bestimmungen:


• Socken, Kniestrümpfe und Strumpfhosen: uni dunkelblau oder schwarz in
schlichter Ausführung, ohne Applikationen oder auffällige Muster.
Leggings sind nicht gestattet.


• Schuhe: geschlossene, flache Lederschuhe in uni dunkelblau oder schwarz
(z. B. keine Sportschuhe, offene Sandalen o. ä.). Ballerinas aus Stoff sind
zugelassen und im Winter sind auch dunkelblaue oder schwarze Stiefel mit
flachem Absatz und ohne Verzierung, die unter dem Knie enden, erlaubt.


• Jacken: Wetter- und Winterjacken in uni dunkelblau oder schwarz, schlichte
Ausführung ohne Applikationen und Aufdrucke (keine Leder- oder Bomberjacken o. ä.). Wetter- und Winterjacken dürfen nicht während des Unterrichts und nie ohne Schulpullover darunter getragen werden.


• Gürtel: uni schwarz, schlicht, mit schlichter Schnalle


4. Gesichtspiercing ist nicht erlaubt (Ausnahme: Ohrstecker), vorhandene
Tattoos müssen verdeckt sein, auffälliger Schmuck (z. B. Vielzahl an Armbändern und langen Ketten) ist abzulegen, Kopfbedeckungen und Halstücher sind nicht zulässig. Bei kühler Witterung dürfen auf dem Pausenhof Mützen getragen werden.


5. Im Sportunterricht ist die offizielle Sportbekleidung, bestehend aus Trainingsanzug oder kurzer Hose und Sport-T-Shirt, zu tragen. Dazu gehören auch die T-Shirts der Sportbegegnung. Außerhalb des Sportunterrichts darf die offizielle Sportbekleidung nicht getragen werden.

6. Zum Schwimmunterricht sind Schwimmhosen und Badeanzüge, die sportliches Schwimmen ermöglichen, mitzubringen (keine Bikinis). Bademützen, Badesandalen und Handtücher sind aus hygienischen Gründen erforderlich.
Schwimmbrillen sind bei empfindlichen Augen anzuraten.

7. Bei Nichtbeachtung der Schulbekleidungspflicht kann der Ausschluss vomUnterricht mit umgehender Information der Eltern erfolgen. Erfolgt keineAbholung durch die Eltern, muss der Schüler den Schultag in der Bibliothekverbringen. Eine Benutzung des Pausenhofes ist ihm nicht gestattet.

 


Hier gelangen Sie zum Download der Preisliste (deutsch)

 


 


 


Abbildungen zu den zulässigen Schuhen finden Sie hier

Die aktuellen Schulkleidungsregeln finde Sie auch im Bereich Downloads.