Unter- und Mittelstufe
Regelungen zur Laufbahn der Schüler durch die Sekundarstufe I (Klassen 5 – 10)
Klasse 5 als Orientierungsstufe
Die Klasse 5 hat eine besondere Funktion an unserer Schule, da sie den Übergang von der Grund- in die Oberschule darstellt.
Der Unterricht erfolgt im Klassenverband für alle Schüler auf demselben Niveau, wobei allerdings eine unterschiedliche Bewertung der sprachlichen Leistung in allen Fächern je nach Muttersprache(n) des Schülers erfolgt; dies entspricht dem Verfahren der Grundschule.
Neu dagegen ist das Fachlehrerprinzip, denn nun wird i.d.R. jedes Fach von einem anderen Lehrer unterrichtet, d.h. die Schüler müssen sich auf unterschiedliche Lehr- und Unterrichtsstile einstellen, die fach-, aber auch personengebunden variieren.
Trotzdem werden die Schüler durch einen Klassenlehrer begleitet, der allerdings nicht so intensiven Kontakt zu ihnen haben kann, wie sie es aus der Grundschule gewohnt sind. Außerdem übernehmen Schüler aus höheren Klassen Patenschaften für die 5. Klassen, sodass auch in der Oberschule schon von Anfang an Ansprechpartner vorhanden sind. Zusätzlich können sich Eltern und Schüler vom Koordinator beraten lassen.
Als weitere Veränderung gegenüber der Grundschule sind erstmals unterrichtete Fächer wie Englisch oder Biologie zu nennen, die inhaltlich eine neue Herausforderung darstellen. In den bereits bekannten Fächern wie Deutsch, Spanisch oder Mathematik werden der Stoff zunehmend abstrakter und die Methoden vielfältiger.
Nach der Klasse 5 werden die Schüler den drei Schullaufbahnzweigen zugewiesen, d.h. die Kinder gehen nach diesem Schuljahr zwar noch in dieselbe Klasse, besuchen aber genau genommen verschiedene Schulen, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen.
Schullaufbahnzweige
An dieser Schule wird ab der Klasse 6 in drei Schullaufbahnzweigen unterrichtet: Hauptschule, Realschule und Gymnasium.
Die Kinder bleiben ebenso wie in der Jahrgangsstufe 5 in einer Klasse, werden aber unterschiedlich gefordert, gefördert und bewertet, was vorwiegend durch Binnen-Differenzierung bei den Unterrichtszielen und Methoden gewährleistet wird. Dabei gilt für Gymnasial- und Realschüler das Prinzip optimaler Förderung, für Hauptschüler das Prinzip bestmöglicher Betreuung.
Abgesehen von den erreichbaren Schulabschlüssen unterscheiden sich die drei Zweige in ihren Anforderungen an die Schüler hinsichtlich folgender Kriterien:
- Leistungen und Leistungsentwicklung vor allem in den Kernfächern
- sprachliche Ausdrucksfähigkeit und Abstraktionsfähigkeit
- Ausdauer und Anstrengungsbereitschaft in der unterrichtlichen und häuslichen Arbeit
- Interessenlage und Engagement auf dem Gebiet praktischer Fertigkeiten
Das bedeutet, dass vor allem bezüglich der geforderten Kenntnisse und des Erfassens von Zusammenhängen und Problemen sehr unterschiedliche Leistungen von den Schülern erwartet werden, wobei die Unterschiede zwischen Gymnasium und Realschule geringer ausfallen als zwischen Realschule und Hauptschule.
Dies ist zum einen abzulesen an den Unterschieden, die sich aus den Lehrplanvorgaben für die einzelnen Laufbahnen ergeben, wobei hier die Unterschiede in den naturwissenschaftlichen (Biologie, Physik, Chemie) und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern (Geschichte, Erdkunde) geringer, in Fächern wie Deutsch und Mathematik deutlicher ausgeprägt sind. Zum anderen bedeutet das für den Unterricht, dass
- Hauptschüler verstärkte Hilfen erhalten, kleinschrittig und enger geführt arbeiten, sich mit konkreten und anschaulicheren Aufgaben befassen, grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben und ein relativ geringes Lerntempo haben;
- Gymnasialschüler offene und freie Aufgabenstellungen bearbeiten, auch Hausaufgaben mit unterrichtsvorbereitendem Charakter erledigen, sich an selbstständiges Lernen gewöhnen, erweiterte Sachverhalte erkennen und beschreiben, abstrakt und reflektierend denken und sich insgesamt quantitativ und qualitativ höheren Anforderungen stellen.
Die Zuordnung zu einem der Schullaufbahnzweige, die am Ende der Klasse 5 erfolgt, ist nicht endgültig. Unser Schulsystem ist durchlässig, d.h. jeweils zum Schuljahresende kann unter bestimmten Bedingungen (s.u.) ein Wechsel des Schullaufbahnzweiges erfolgen. Diese Umstufung kann jedoch nur für das nächste Schuljahr erfolgen, nicht aber rückwirkend, etwa um dadurch die Versetzung in die nächst höhere Klasse zu ermöglichen.
Einen besonderen Status haben die Cursillo-Schüler, d.h. die spanischen Seiteneinsteiger. Sie benötigen aufgrund ihres Sprachstandes im Deutschen und den damit verbundenen Schwierigkeiten in allen Fächern - außer den spanischsprachigen - spezielle Förderung und besondere Rücksichtnahme auch bei der Benotung (s.u.).
Im Zusammenhang mit den Schullaufbahnzweigen ist zu erwähnen, dass eine Zuweisung der Cursillo-Schüler erst am Ende der Klasse 8 erfolgt, wobei die Regeln denen für die anderen Schüler entsprechen.
Für die Leistungsbewertung der Cursillo-Schüler gelten nach den Konferenzbeschlüssen vom 20. Oktober 2003 für die Klassen 5 – 8 folgende Regelungen:
Die Leistungsbewertung in den vier Jahren Übergangszeit sollte sinnvoll gestaltet und an das in den spanischsprachigen Fächern erprobte Verfahren angelehnt werden. Besonders geeignet erscheint dieses Verfahren für Mathematik sowie für die natur- und gesellschafts-wissenschaftlichen Fächer; die sprachlichen Fächer Englisch und Deutsch modifizieren dies auf Grund der zielsprachigen Vermittlung gemäß ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten.
Es gibt keine obligatorische mündliche Note; wenn mündliche Leistungen erbracht werden, wird die inhaltliche Aussage (unabhängig von der sprachlichen Komponente) zu Gunsten des Schülers gewertet.
In den schriftlichen Fächern sollten zusätzliche schriftliche Aufgaben vergeben werden, die das Notenbild zusätzlich zu den Klassenarbeiten ergänzen.
Bezüglich aller schriftlichen Leistungen gilt ein gestaffelter Bonus:
- im 5. Jahrgang von einer 4/3-Note (also statt 4- eine 3 oder statt 4+ eine 2-)
- im 6. Jahrgang von einer 3/3-Note (also statt 4- eine 3- oder statt 4+ eine 3+)
- im 7. Jahrgang von einer 2/3-Note (also statt 4- eine 4+ oder statt 4+ eine 3)
- im 8. Jahrgang von einer 1/3-Note (also statt 4- eine 4 oder statt 4+ eine 3-).
Im Fach Englisch gilt in Klasse 5 ein Bonus von einer 2/3-Note und in Klasse 6 ein Bonus von einer 1/3-Note (s.o.); danach wird kein Bonus mehr gewährt.
Vorbehaltlich bleibt eine Sperrklausel: Eine Note „ungenügend“ wird auch in Klasse 5 durch den Cursillo-Bonus nicht zu einem „ausreichend minus“!
Zuweisung zu einem Schullaufbahnzweig am Ende der Klasse 5
Mit dem Jahreszeugnis am Ende der Klasse 5 werden die Schüler von der Klassenkonferenz, bestehend aus den unterrichtenden Lehrern und dem Konferenzleiter, einem der drei Schullaufbahnzweige zugewiesen. Eine Versetzung in die Klasse 6 gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht, d.h. eine Wiederholung der Klasse 5 ist nicht vorgesehen, kann aber aus pädagogischen Gründen empfohlen werden.
Ausschlaggebend für die Zuweisung sind die Noten in allen Fächern und das Lern- und Arbeitsverhalten der Schüler:
Für die Einstufung in das Gymnasium müssen sämtliche der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- alle Noten in den Hauptfächern mindestens ausreichend und
- Durchschnittsnote der Hauptfächer besser als 3,5 und
- Durchschnittsnote aller Fächer besser als 3,0
- Arbeitsverhalten mindestens befriedigend.
Für die Einstufung in die Realschule gilt folgende Regel:
Der Schüler kann weder dem Gymnasium noch der Hauptschule zugewiesen werden.
Zu den Kriterien, die zu einer Einstufung in die Hauptschule führen, zählen:
- ein Hauptfach und zwei Nebenfächer mangelhaft oder
- Durchschnittsnote der Hauptfächer schlechter als 4,0 oder
- Durchschnittsnote aller Fächer schlechter als 3,5 oder
- Arbeitsverhalten mangelhaft.
In diesen Kriterien sind nicht alle möglichen Notenkombinationen enthalten, damit ein Spielraum für pädagogische Entscheidungen bestehen bleibt; so muss beispielsweise im Einzelfall geklärt werden, ob ein Schüler mit zwei mangelhaften Nebenfächern noch dem Gymnasium zugewiesen werden kann.
Sollten die Eltern mit der Entscheidung der Klassenkonferenz nicht einverstanden sein, haben sie das Recht, dagegen schriftlich Widerspruch einzulegen. In diesem Fall wird der betreffende Schüler für ein halbes Jahr zur Bewährung eine Schulform höher eingestuft (also Realschule statt Hauptschule und Gymnasium statt Realschule). Zum Halbjahr entscheidet dann die Klassenkonferenz über die endgültige Zuweisung.
Umstufungen nach den Klassen 6–9
Immer dann, wenn ein Schüler sich schulisch positiv entwickelt und sich das auch in den Noten manifestiert, kann erwogen werden, eine Umstufung in einen anderen Schullaufbahnzweig in Angriff zu nehmen; Termin ist jeweils die Versetzung in die nächst höhere Klasse.
Die Klassenkonferenz nimmt diese Umstufung vor, wenn die Eltern einverstanden sind und der Schüler die entsprechenden Noten vorweisen kann; nur am Ende der Klassen 9 und 10 müssen die Eltern sich beraten lassen und schriftlich einen Antrag stellen.
Berücksichtigt werden die Noten aller Fächer außer Französisch, Spanisch und den spanischsprachigen Fächern (Anweisung der KMK). Wenn ein Schüler keine 5 oder 6 hat und der Notendurchschnitt der Hauptfächer sowie der Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 betragen, kann eine Umstufung erfolgen.
Große Vorsicht ist bei der Umstufung von der Realschule zum Gymnasium geboten, denn danach sind die zuvor weder bei der Versetzung noch bei der Umstufung berücksichtigten Fächer (s.o.) ohne Übergangsregelungen zu werten, d.h. sie sind sofort versetzungsrelevant. Schüler, die in diesen Fächern Defizite haben, sollten unbedingt in Erwägung ziehen, lieber noch ein weiteres Jahr Realschüler zu bleiben und die Mängel aufzuarbeiten anstatt als Gymnasialschüler womöglich an der nächsten Versetzung zu scheitern, zumal die Anforderungen an Gymnasialschüler deutlich höher sind als die an Realschüler.
Umstufung nach Klasse 10
Diese Umstufung kann nur Realschüler betreffen, die die Oberstufe mit dem Ziel der Reifeprüfung durchlaufen möchten. Die betreffenden Schüler müssen nicht nur obige Bedingungen erfüllen, sondern zusätzlich die Klasse 10 als Gymnasialschüler erneut durchlaufen und erfolgreich absolvieren.
Hintergrund für diese Regelung ist die besondere Stellung der Klasse 10 in unserem 12jährigen Schulsystem, denn sie dient den Gymnasialschülern methodisch und fachlich als Vorbereitung auf die Oberstufe. Hier werden also an die Gymnasialschüler deutlich andere Anforderungen gestellt als an die Realschüler in ihrem letzten Schuljahr. Diese ausbildungssystembedingten Unterschiede müssen ausgeglichen werden, abgesehen davon, dass sich ein Schüler vor Eintritt in die Oberstufe qualifizieren muss, was nur durch eine gymnasiale Versetzung von Klasse 10 in Klasse 11 erfolgen kann.
Versetzung in die nächst höhere Klasse am Schuljahresende der Klassen 6-10
Am Ende eines jeden Schuljahres müssen die Schüler die Bedingungen für die Versetzung erfüllen, um am Unterricht der nächst höheren Klasse teilnehmen zu dürfen; andernfalls müssen sie die Klasse wiederholen.
Ausschlaggebend sind für Gymnasialschüler grundsätzlich alle Fächer; eine Ausnahme bilden hier Spanisch und die spanischsprachigen Fächer für deutsche Quereinsteiger in den ersten zwei Jahren.
Für Haupt- und Realschüler werden alle Fächer außer Französisch, Spanisch und die spanischsprachigen Fächer berücksichtigt, im Falle der Hauptschüler zählt auch Englisch nicht.
Folgendes sind die Regelungen im Einzelnen:
nicht ausreichende Noten | Ausgleich | Versetzung |
|---|---|---|
5 im NF | nicht nötig | ja |
5 im HF | 3 im HF | falls Ausgleich geschafft |
5 im HF + 5 im NF | 3 im HF + 2 x 3 beliebig | falls Ausgleich geschafft |
2 x 5 im HF | nicht möglich | nein |
2 x 5 im NF | 3 x 3 beliebig | falls Ausgleich geschafft |
6 im NF | 3 im HF + 2 x 3 beliebig | falls Ausgleich geschafft |
6 im HF | nicht möglich | nein |
3 x 5 beliebig | nicht möglich | nein |
5 + 6 beliebig | nicht möglich | nein |
2 x 6 beliebig | nicht möglich | nein |
Dabei ist zu beachten:
Als Hauptfächer (HF) zählen alle Sprachen und Mathematik, als Nebenfächer (NF) alle übrigen Fächer unabhängig von der Unterrichtssprache, aber keine Arbeitsgemeinschaften.
Als Ausgleich kann aus der Gruppe Kunst – Musik – Sport nur ein einziges Fach herangezogen werden.
Eine Versetzung auf Probe ist ausgeschlossen, da sie der Versetzungsordnung widerspricht.
Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I
Am Ende der Mittelstufe muss jeder Schüler eine Prüfung ablegen, welche zu unterschiedlichen Qualifikationen gehört.
Für Qualifikation A (Hautschulabschluss):
Abschlussprüfung für die Hauptschüler der Klassenstufe 9
- Eine schriftliche Prüfung im Fach Deutsch oder Mathematik. Das Fach wird jedes Jahr neu von der Kultusministerkonferenz festgelegt und der Schüler darüber ca. drei Monate vor der Prüfung informiert.
- Eine mündliche Prüfung in einem in der Regel deutschsprachigen Unterrichtsfach, das der Schulleiter nach Anhörung der Fachlehrer und des Schülers festlegt.
Für Qualifikation B (Realschulabschluss):
Abschlussprüfung für die Realschüler der Klassenstufe 10
- Zwei schriftliche Prüfungen aus den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch. Die beiden Prüfungsfächer werden jedes Jahr neu von der Kultusministerkonferenz festgelegt und der Schüler darüber ca. drei Monate vor der Prüfung informiert.
- Eine mündliche Prüfung in einem in der Regel deutschsprachigen Unterrichtsfach, das der Schulleiter nach Anhörung der Fachlehrer und des Schülers festlegt.
Für Qualifikation C (Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe):
Zentrale Klassenarbeit für die Gymnasiasten der Klassenstufe 10
Je eine schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Dabei handelt es sich um Zentrale Klassenarbeiten, welche doppelt zählend in die Jahresendnoten einfließen. Keine mündliche Prüfung.
Für alle Qualifikationen gilt:
- Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden zentral im Bundesland Thüringen, Deutschland, erstellt und der Schule zugesandt.
- Die Schüler werden im Unterricht von den Fachlehrern auf diese Prüfungen vorbereitet.
- Die Aufgaben für die mündlichen Prüfungen erstellen die Fachlehrer.
- Zusätzlich zu diesen Prüfungen werden auch die Noten auf dem Jahreszeugnis berücksichtigt, das heißt, dass die Qualifikationen nur dann vergeben werden, wenn das Gesamtergebnis (Jahresleistungen und Abschlussprüfungen) den Vorschriften genügt.
Schulabschlüsse
Am Ende ihrer individuellen Laufbahn verlassen die Schüler, wenn sie auch ihr letztes Jahr und die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert haben, unsere Schule mit einem qualifizierten deutschen Schulabschluss:
- Hauptschüler am Ende der Klasse 9 mit dem Hauptschulabschluss
- Realschüler am Ende der Klasse 10 mit dem Realschulabschluss (Fachoberschulreife)
- Gymnasialschüler am Ende der Klasse 12 mit dem Abitur (Allgemeine Hochschulreife)
Diese Abschlüsse ermöglichen auch einen Wechsel in das spanische Ausbildungssystem:
So kann beispielsweise ein Schüler mit Realschulabschluss an einer spanischen Schule für die Stufe des „bachillerato“, die unserer Oberstufe entspricht, zugelassen werden.
Ein Schüler mit Abitur andererseits ist berechtigt, die „selectividad“ für die Zulassung zum Studium an einer spanischen Universität abzulegen.
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